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Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland
CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN.
Lizenz
DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
1. Definitionen
a. Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes.
b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe unter gleichen Bedingungen".
e. Der "*Lizenzgeber*" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere natürliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einräumung von Nutzungsrechten oder eine Weiterübertragung an Dritte möglich ist.
g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine persönliche geistige Schöpfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand" im Sinne dieser Lizenz.
h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.
i. Unter "Öffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind Veröffentlichungen und Präsentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und in unkörperlicher Form mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabhängiger Zugänglichmachung oder in körperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen, unabhängig von bestimmten Veranstaltungen und unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger Verfahren Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals körperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielfältigungsstücke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die Übertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tonträger oder auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder analoger Form.
k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente der vorliegenden Lizenz; und
ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen, wie sie die vorliegende Lizenz aufweist, oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz.
2. Schranken des Immaterialgüterrechts. Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes ergeben.
3. Einräumung von Nutzungsrechten. Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschränkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht für jedermann"):
a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
b. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschließlich Übersetzungen unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt;
c. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich zu zeigen und zu verbreiten;
d. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich zu zeigen und zu verbreiten.
e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechende Vergütung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.
ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Vergütung.
iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig davon, ob eine Einziehung der Vergütung durch ihn selbst oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden Rechte.
4. Bedingungen. Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen. Wenn Sie eine Abwandlung vornehmen, müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
b. Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen
i. dieser Lizenz,
ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 US),
iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts, oder
v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
verbreiten oder öffentlich zeigen.
Falls Sie die Abwandlung gemäß Abschnitt (v) unter einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge leisten.
Falls Sie die Abwandlungen unter einer der unter (i)-(iv) genannten Lizenzen ("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen, wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte beschränken. Bei jeder Abwandlung, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss unverändert lassen. Wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf die Abwandlung) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer der Abwandlung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch für den Fall, dass die Abwandlung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz unterstellt werden muss.
c. Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
ii. den Titel des Inhaltes;
iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
iv. und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung handelt.
Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.
d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen.
e. Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser Lizenz unberührt.
5. Gewährleistung
SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT, SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART FÜHREN UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW. VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS VORLIEGT.
6. Haftungsbeschränkung
DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.
7. Erlöschen
a. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen oder juristischen Personen, die Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder diesen enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt.
8. Sonstige Bestimmungen
a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
b. Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen, Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus.
f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Creative Commons Notice
Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar - im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers, wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung, die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.

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README.md Normal file
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# Einweisung Lasercutter
Dieses Repository enthält die Einweisung für unsere(n) Lasercutter. Sie verwendet [mdBook](https://github.com/rust-lang/mdBook) als Renderer.
## Wie baue ich das Dokument?
Bitte hierfür die [mdBook-Anleitung](https://rust-lang.github.io/mdBook/) konsultieren. Aktuell wird nur HTML als Ausgabeformat unterstüzt. Eine Ausgabe von PDF-Dateien ist in Arbeit.

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book.toml Normal file
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@ -0,0 +1,8 @@
[book]
authors = ["Fabian Müller <fabian@fablab-altmuehlfranken.de>"]
language = "de"
multilingual = false
src = "src"
title = "Einweisung Lasercutter"
[output.html]

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src/SUMMARY.md Normal file
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@ -0,0 +1,9 @@
# Summary
- [Was du dir merken musst](./was-du-dir-merken-musst.md)
- [Materialien](./materialien.md)
- [Grundlagen](./grundlagen.md)
- [Datei erstellen](./datei-erstellen.md)
- [Job vorbereiten](./job-vorbereiten.md)
- [Job erstellen und senden](./job-senden.md)
- [Technische Daten](./technische-daten.md)

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src/datei-erstellen.md Normal file
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# Datei erstellen
Zur Erstellung eines Laserjobs muss deine Datei mit Inkscape geöffnet werden können. Inkscape unterstützt verschiedene Vektorgrafikformate, eine Liste findet sich z.B. [hier](https://de.wikibooks.org/wiki/Inkscape/_Dateiformate).
Eine Anleitung zu Inkscape kann und soll dieses Dokument nicht beinhalten. Wir verweisen auf die regelmäßig veranstalteten Inkscape-Workshops. Aufzeichnungen hierzu haben wir in unserer [PeerTube-Instanz](https://peertube.fablab-altmuehlfranken.de/) veröffentlicht:
- TODO: [Inkscape-Aufbaukurs](#)
- [Inkscape-Fortgeschrittenenkurs](https://peertube.fablab-altmuehlfranken.de/w/spVUwHAeJSguWR3b3t1UyY)
Es können beliebige Vektorgrafikprogramme verwendet werden, solange sie in ein von Inkscape unterstütztes Format exportieren können.
**Wir empfehlen grundsätzlich die Verwendung des SVG-Formats.**

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src/grundlagen.md Normal file
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# Grundlagen
In diesem Kapitel erklären wir die Grundlagen des Laserschneidens bzw. -gravierens und die Funktionen der von uns eingesetzten Lasercutter-Geräte.
## Die verschiedenen Laser im Überblick
Der Lasercutter hat zwei Laser. Es gibt einen roten Punkt ("Laserpointer"), der weitestgehend harmlos ist (nicht in den Strahl blicken, Vorsicht bei Spiegeln im Laser!), welcher auch bei geöffnetem Deckel funktioniert. Dieser wird zur Einrichtung des Materials und zum Testen des Programms verwendet.
Der eigentliche Laser, ein Infrarotlaser mit hoher Leistung, wird sofort abgeschaltet, wenn die Schutzscheibe oder seitliche Klappen geöffnet werden. Von ihm geht keine Gefahr aus, solange die Schutzeinrichtungen funktionieren und nicht manipuliert werden (z.B. durch Magnete in Nähe).
**Magnete innerhalb und außerhalb des Lasers sind absolut untersagt. Es gilt ein Sicherheitsabstand von 50cm!**
## Bearbeitungsmöglichkeiten
Lasercutter folgen entweder sogenannten Vektoren, d.h. sie fahren entlang der in der Eingabedatei vorhandenen Pfade, oder sie rastern (für Gravuren). Die verschiedenen Verfahren werden in diesem Abschnitt vorgestellt.
### Vektormodus
Vektorfahrten dienen dem Schneiden oder Markieren des zu bearbeitenden Materials. Das Markieren wird mit geringsten Leistungen (gerade so viel, damit der Laser eine Spur hinterlässt) bei maximaler Geschwindigkeit durchgeführt. Beim Schneiden wird mit einer auf das Material abgestimmten Leistung und Geschwindigkeit gearbeitet.
Der Laser folgt hierbei den in der Ausgangsdatei angelegten Pfaden. Der Lasercutter ist wie die meisten CNC-gesteuerten Geräte "dumm": Doppelte Linien werden beispielsweise auch doppelt geschnitten. Sollten sich Linien nicht exakt treffen, bleibt dort Material stehen. Sollten die Parameter zu stark gewählt sein, werden die Schnittkannten über die Maßen verbrannnt oder es bilden sich sogar Flammen und versauen die Oberfläche. Sollten die Parameter zu schwach gewählt sein, wird das Material (stellenweise oder gänzlich) nicht durchtrennt. Ein weiterer Durchgang kann notwendig sein, dies ist jedoch nicht zu empfehlen (TODO Link auf FAQ).
Für die meisten Materialien gibt es bereits Voreinstellungen, die regelmäßig aktualisiert werden. Weitere Informationen hierzu im TODO Link auf "Job senden".
### Rastermodus
Im Rastermodus wird die Eingabegrafik auf das Material "gerastert". Genau wie bei Raster- oder "Pixel"grafiken wird das Bild in eine Abfolge von einzelnen Punkten nach dem vorgegebenen DPI-Wert aufgelöst. DPI steht für "Dots per Inch", also "Punkte pro Zoll", und ist ein in der Grafik und im Druck gebräuchliches Maß für die Auflösung einer Grafik.
- **Epilog Zing 24:** unterstützt laut Handbuch zwischen 100 und 1000 DPI.
Unsere Voreinstellungen bieten drei verschiedene Auflösungen an:
- **grob**: 100 DPI, zum schnellen Testen eines Entwurfs, schnellste Einstellung
- **standard**: 250 DPI, auf Holz nicht von feineren Auflösungen zu unterscheiden
- **extra fein**: 500 DPI, macht nur auf Materialien wie z.B. Glas einen Unterschied und auch nur auf kürzester Distanz
Zum Vergleich: Druckereien verwenden im Regelfall 300 DPI auf Papier für Werbematerialien wie Plakate und Flyer. Große Werbeartikel wie z.B. Banner werden mit 150 DPI gefertigt. Sehr große Materialien wie z.B. Gerüstplanen werden teilweise noch deutlich "grober" gefertigt!
Vektoren werden beim Vorbereiten für das Lasern (siehe TODO Kapitel) automatisch gerastert, sofern sie graviert und nicht geschnitten/markiert werden.
Bitte beachte, dass z.B. das Markieren für dünn(s)te Linien viel besser geeignet ist und auch schneller geht als eine Gravur.
**Hinweis: Jobs im Rastermodus dauert im Regelfall sehr lange. Bitte plane genug Zeit ein!** Falls du sehr viel zu lasern hast, lasse bitte andere Besucher:innen zwischendurch an das Gerät!
Im Rastermodus gibt es zwei Modi, die unterschieden werden müssen: die "normale" Gravur und die 3D-Gravur. Während erstere ein sogenanntes Dithering-Verfahren verwendet und bei gleichbleibender Laserleistung mehr oder weniger Punkte setzt, um verschiedene Graustufen abzubilden, wird bei der 3D-Gravur die Leistung in helleren Bereichen reduziert.
#### "Normale" Gravur (mit Dithering)
Bei der "normalen" Gravur wird die Helligkeit jedes einzelnen Pixels berechnet, der in der Eingabegrafik vorhanden ist. Durch Anwendung eines [Dithering-Verfahrens](https://de.wikipedia.org/wiki/Dithering_(Bildbearbeitung)) wird das Bild in eine Schwarz-Weiß-Repräsentation umgerechnet, da der Lasercutter in diesem Modus entweder gar nicht oder mit der eingestellten Leistung arbeitet. Um die entsprechende Helligkeit der Grafik im Material wiederzugeben, berechnet der Dithering-Algorithmus eine Abfolge von Punkten mit voller Leistung und ohne Aktion, die dieser gerecht wird. Ein einfaches Dithering-Verfahren würde z.B. bei 50 Prozent Helligkeit jeden zweiten Punkt setzen.
Die von uns verwendete Software [VisiCut](https://visicut.org) bietet verschiedene Dithering-Verfahren an, von sehr einfachen bis hin zu ausgefeilten Verfahren wie dem [Floyd-Steinberg-Algorithmus](https://de.wikipedia.org/wiki/Floyd-Steinberg-Algorithmus). Diese werden in den folgenden Grafiken illustriert:
![Vergleich verschiedener Dithering-Algorithmen am Beispiel von Michelangelos Statue des David](./images/dithering-david.png)
Am Beispiel von Michelangelos David zeigt die obige Grafik einige Dithering-Verfahren, die jeweils unterschiedliche Ergebnisse erzeugen (Afrank99, M.G.Berberich, lizenziert unter der *CC-By-SA 3.0 unported*).
![Verschiedene Halbtonverfahren, links das Ausgangsbild, in der Mitte ein 8×8-Halbtonraster, rechts Fehlerverteilungsalgorithmus nach Stucki](./images/dithering-vollton-halbton-stucki.png)
In dieser Grafik werden verschiedene Halbtonverfahren gezeigt: links das Original, in der Mitte ein Halbtonraster, rechts der Stucki-Algorithmus (ein auf dem Floyd-Steinberg-Algorithmus aufbauendes Verfahren).
*Der Druckertreiber des Herstellers, der von uns zur Steuerung _nicht_ eingesetzt und nicht empfohlen wird, bietet zwei Verfahren an, ein unbekantes namens "Standard" und den Stucki-Algorithmus.*
Die Gravurgeschwindigkeit wird nicht variiert und bleibt während des gesamten Vorgangs gleich.
#### 3D-Gravur
Bei der 3D-Gravur wird die Helligkeit jedes einzelnen Pixels berechnet, der zu gravieren ist. Diese Helligkeit wird in eine Laserleistung relativ zur eingestellten Maximalleistung umgerechnet. Der Lasercutter graviert demnach mit sich kontinuierlich ändernden Leistungen. Dies sorgt für einen dreidimensionalen Effekt, da jeder Pixel unterschiedlich tief graviert wird. Je nach Material ist dieser Effekt stärker oder schwächer.
Die Gravurgeschwindigkeit wird nicht variiert und bleibt während des gesamten Vorgangs gleich.

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# Job erstellen und senden
Wir nutzen zur Erstellung der Laser-Jobs die Software [VisiCut](https://visicut.org), die auch in vielen anderen FabLabs im Einsatz ist. Sie wurde explizit für diese Aufgabe entwickelt und die Benutzerschnittstelle ist extra darauf ausgerichtet.
Standardmäßig nutzen die meisten Laser-Cutter reguläre Druckertreiber, die bestimmte Farben als Vektor- und Rasterfahrten erkennen. Diese sind sehr viel eingeschränkter nutzbar und meist auf proprietäre Betriebssysteme wie Microsoft Windows limitiert. VisiCut bietet eine weitaus größere Flexibilität und kann nicht nur verschiedene Farben in verschiedene Verfahren übersetzen, auch eine Unterscheidung z.B. nach Ebenenen ist möglich.
Im folgenden Abschnitt erklären wir die Grundzüge der Verwendung von VisiCut.
## Job in VisiCut öffnen
Dokumente werden mittels der im vorherigen Abschnitt TODO vorgestellten Inkscape-Erweiterung an VisiCut geschickt.
**Wir raten davon ab, (SVG-)Dateien direkt in VisiCut zu öffnen!** Das Inkscape-Plugin konvertiert Eingabedateien zunächst in ein einfaches, geometrisch bestimmtes Format. Texte und Objekte wie Ellipsen oder Vielecke, die SVG nicht direkt unterstützt und die Inkscape als "Erweiterung" in der SVG-Datei speichert, werden automatisch in Pfade konvertiert.
## Grundeinstellungen (für erfahrene Benutzer)
- Um ein gutes Ergebnis beim Ausschneiden zu erhalten, ist es nötig, dass genug Rand übrig ist, um das Objekt auch ausschneiden zu können. Das Objekt sollte in VisiCut immer einige Millimeter vom Rand wegbewegt werden. Achte auf Ausfransungen vom Zuschnnitt der Platten!
- Immer daran denken, dass das Lineal am Wabentisch nicht laserfest ist! Lieber einige Millimeter Abstand hierzu lassen, indem das zu lasernde Material in VisiCut vom Rand weggeschoben wird! (Siehe auch TODO Mapping)
- Nutze das Standardmapping, so viel es geht! Lege deine Dateien in den Farben rot, grün, blau an!
- Den besten Kontrast beim Gravieren erreichts du mit Vollfarben bzw. einem vollen Schwarzton!
## Übersicht über VisiCut-Benutzerschnittstelle
![Beispiel eines in VisiCut geöffneten Projekts](images/visicut-übersicht.png)
Das obige Bildschirmfoto zeigt die VisiCut-Benutzerschnittstelle, in der eine Beispieldatei geöffnet wurde. Einige Elemente wurden mit Ziffern hervorgehoben:
1. In der "Vorschau" werden die geöffneten Dateien gezeigt. Sie besitzt die Größe der Laserfläche, um die Positionierung zu erleichtern.
Vektorfahrten werden rot gezeigt, Gravuren schwarz bzw. in Graustufen. Die Farben werden erst so anngepasst, nachdem ein Mapping ausgewählt wurde (siehe Ziffer 6).
2. In dieser Liste finden sich die verschiedenen Lasercutter. Sobald mehr als ein Laser vorhanden ist, muss der passende hier zunächst ausgewählt werden.
3. In der Materialliste finden sich Voreinstellungen für die gängigsten Materialien. Insbesondere die von uns verkauften Materialien sind hier zu finden.
Die Werte müssen regelmäßig angepasst werden, da die Leistung des Lasers nicht konstant ist, sondern von verschiedenen Faktoren abhängt (z.B. das Alter der Röhre, die Verschmutzung der Optik, ...). Während der Maschinenwartung werden diese regelmäßig aktualisiert.
4. Die Dicke oder "Stärke" des eingelegten Materials. Da beim Schneiden der Fokus in die Mitte des Materials gelegt werden soll, ist es wichtig, die Materialstärke korrekt anzugeben.
VisiCut berechnet nicht automatisch den Fokus von Schnitten, der Wert ist eher kosmetischer Natur. Der Fokus in der Mitte des Materials wird im entsprechenden Laserprofil angegeben.
Sofern die exakte Materialstärke nicht in der Liste vorhanden ist, ist kein Profil angelegt. Hierbei gelten folgende Grundsätze:
- Eine etwas dickere Voreinstellung auszuwählen schadet nicht (z.B. 4mm statt 3mm). Beachte: der Fokus beim Schnitt verschiebt sich hierbei. Eine Abweichung von wenigen 10tel Millimetern ist tolerierbar. Da das Material sowieso auf der Oberfläche fokussiert wird, hat die Auswahl der Dicke im Regelfall keinen Einfluss auf diese Werte.
- Werte sind aufzurunden: 3,7mm können als 4mm betrachtet werden. 4.3mm sollten als 5mm behandelt werden. In der Nähe des Lasercutters sind eine einfache Dickenschablone und ein Messschieber ("Schieblehre") platziert, die die einfache Messung erlauben.
5. Die drei Reiter <kbd>Mapping</kbd>, <kbd>Position</kbd> und <kbd>Laser-Einstellungen</kbd> werden in den nächsten Abschnitten erläutert.
6. Hierbei wird ebenfalls auf die folgenden Abschnitte verwiesen.
7. In diesem Feld kann ein Präfix angegeben werden, das dann auf dem Laser zu lesen ist. Dieses Präfix dient der Unterscheidung verschiedener nacheinander oder parallel geschickter Jobs. Es sollte nicht zu lang sein (idealerweise weniger als 8 Zeichen) und eindeutig zum Benutzer zuzuordnen sein.
Beispiele:
- Dein Name ist Maria Musterfrau. Du laserst heute acht Dateien. Dies ist der zweite Versuch der sechsten Datei. Ein gutes Präfix lautet `MM_8_2`.
- Dein Name ist Franz Bauer und du möchtest schnell etwas testen. Du gehst davon aus, dass du mehrere Jobs abschickenn musst, bis alles passt. Dein Präfix könnte lauten: `Franz_03`.
## Die Reiter <kbd>Mapping</kbd>, <kbd>Position</kbd> und <kbd>Laser-Einstellungen</kbd>
Viele Einstellungen verstecken sich im unteren Bereich der rechten Seitenleiste. Dort finden sich drei Reiter, die im Folgenden vorgestellt werden.
### Reiter <kbd>Mapping</kbd>
Beim Mapping werden den einzelnen grafischen Elementen Laserprofile zugeordnet. Dies geschieht z.B. über die Zuordnung verschiedener Farben, z.B. "rot für Schnitt" oder "gelb für Gravur". Auch möglich ist die Zuordnung verschiedener Gruppen bzw. Ebenen, die Unterscheidung verschiedener Strichbreiten oder der Bezug auf einzelne Objekte durch deren Objekt-ID in der SVG-Datenstruktur.
![Auswahlmöglichkeiten Drop-Down-Menü Mapping in VisiCut](images/visicut-mapping.png)
Standardmäßig unterscheiden wir nach Strich- und Füllfarben. Das Standardprofil heißt <kbd>schneide rot, markiere grün, ignoriere blau, graviere Rest</kbd>:
- rote Linien (bzw. Konturen von Pfaden) werden mit entsprechend hoher Leistung geschnitten (rote Füllungen werden ignoriert)
- grüne Linien (bzw. Konturen von Pfaden) werden mit niedriger Leistung markiert (grüne Füllungen werden ignoriert)
- blaue Elemente werden ignoriert (z.B. Kommentare oder Hilfslinien, die zur Positionierung genutzt werden)
- alles andere wird graviert
Alternativ können alle Elemente einem dieser Profile zugeordnet werden, was für einfache Aufgaben oft ausreicht.
Die einzelnen Profile werden im Abschnitt TODO Laserprofile erläutert.
Um eigene Einstellungen vorzunehmen, empfehlen wir, das Standardprofil auszuwählen und dann den Bleistiftknopf zu drücken. Dort können die Zuordnungen dann angepasst werden.
![Benutzerdefiniertes Mapping in VisiCut](images/visicut-mapping-benutzerdefiniert.png)
Die Bedienung ist einigermaßen selbsterklärend und die Möglichkeiten sind zu umfangreich, um sie an dieser Stelle zu erklären. Erfahrenen Benutzern wird empfohlen, sich hiermit selbstständig zu beschäftigen.
### Reiter <kbd>Position</kbd>
In diesem Reiter können die Position und die Größe des zu lasernden Objekts exakt eingestellt werden.
![Positionseinstellungen in VisiCut](images/visicut-position.png)
Die Position des zu lasernden Objekts wird vom Referenzpunkt aus relativ zum Koordinatenursprung angegeben.
- *Epilog Zing 24:* Standardmäßig befindet sich der Koordinatenursprung in der hinteren linken Ecke. *(Dort ist der Laser auch am Stärksten.)*
Der Referenzpunkt kann in VisiCut frei gewählt werden. Dies kann nützlich sein, um die Positionierung zu anderen Objekten im Tisch zu vereinfachen. **Dies ist nur für erfahrene Benutzer gedacht!** Soweit möglich, lasse die Voreinstellung "oben links" so stehen.
Du kannst die Position auf dem Wabentisch anhand der Skalen grob abschätzen oder ein Lineal oder einen Meterstab zur Positionierung relativ zur linken hinteren Ecke des Anschlags im Laser nutzen.
Die `x`- und `y`-Werte geben die Abstände des Referenzpunkts relativ zum Koordinatenursprung exakt an.
Die Breite und Höhe des Objekts können hier ebenfalls noch einmal eingestellt werden. Mit Klick auf <kbd>proportional</kbd> wird der jeweils andere Wert automatisch angepasst, wenn einer der Werte geändert wird. Auch der Winkel kann frei eingestellt werden.
Falls das Objekt beim Laden zu groß ist, wird es auf die Laserflache proportional verkleinert.
**Hinweis: es ist sinnvoller, die Größe und den Winkel bereits in Inkscape korrekt anzulegen, da die Änderungen dort in einer SVG-Datei gespeichert werden können!** VisiCut-Projekte können zwar gespeichert werden, es besteht aber die reale Möglichkeit, dass das Objekt nicht mehr geladen werden kann. Außerdem bietet Inkscape viel mehr Möglichkeiten, Maße später wieder abzulesen oder anzupassen. Die Einstellungen in Inkscape sollten als **Notlösung** betrachtet werden!
### Reiter <kbd>Laser-Einstellungen</kbd>
In diesem Reiter werden die Laser-Einstellungen vorgenommen: nicht nur die Leistung und Geschwindigkeit, auch das Verhalten kann hier konfiguriert werden.
**Bei Nutzung der Materialvoreinstellungen ist hier im Regelfall nichts weiter einzustellen.** Nur bei Problemen (z.B. "Laser schneidet nicht ganz durch") müssen die Werte hier ggf. angepasst werden. **Sofern die Leistung nicht ausreicht, ist es aber erst sinnvoller, den Laser zu reinigen!** Sprich hierzu bitte mit den Betreuern, die das ggf. an die Maschinenbetreuer weitergeben.
Die hier gezeigten Einstellmöglichkeiten hängen von zwei Faktoren ab: das <kbd>Mapping</kbd> gibt die möglichen Profile vor, die angezeigt werden können. Diese werden aber auch nur dann angezeigt, wenn entsprechende Elemente in der Datei vorkommen.
![Benutzerdefiniertes Mapping in VisiCut](images/visicut-laser-einstellungen.png)
TODO: Bild aktualisieren, Gravureinstellungen fein -> Standard
*Beispiel: das geladene Dokument enthält jeweils einen Text mit schwarzer Füllung und eine dünne rote Randlinie zum Ausschneiden. Es wurde das Standardprofil <kbd>schneide rot, markiere grün, ignoriere blau, graviere Rest</kbd> gewählt. In der Liste werden die Einstellungen "gravieren (Standard) (Alles andere)" und "schneiden (Farbe rot)" gezeigt.*
Je nachdem, ob es sich bei dem jeweiligen Profil um eine Raster- oder Vektorfahrt handelt, unterscheiden sich die Auswahlmöglichkeiten:
- Bei **Rasterfahrten** können **"power"**, **"speed"**, **"focus"** und **"bottom up"** konfiguriert werden. "power" und "speed" sind selbsterkärend, die Werte werden in Prozent angegeben. Der Fokus sollte `0` betragen, da sowieso immer auf die Oberfläche das Materials fokussiert wird. "bottom up" sorgt dafür, dass von unten nach oben graviert wird, was verhindert, dass der Abtrag und etwaige Rauchgase sich nicht in der frischen Gravur niederschlagen.
- Bei **Vektorfahrten** können **"power"**, **"speed"**, **"focus"** und **"frequency"** konfiguriert werden. "power" und "speed" sind selbsterkärend, die Werte werden in Prozent angegeben. Der Fokus sollte in der Mitte des Materials liegen, hierzu **negative Werte** eingeben. Die Frequenz kann auf dem Maximalwert `5000` stehen bleiben.
Sofern in der Liste Werte wie "power" oder "speed" auf `0` stehen, ist vermutlich kein Vorgabewert vorhanden. In diesem Fall muss das Material kalibriert werden. Hierzu siehe Abschnitt TODO Material einstellen.
## Laserprofile

46
src/job-vorbereiten.md Normal file
View File

@ -0,0 +1,46 @@
# Job vorbereiten mit Inkscape
Nach dem Erstellen der Datei öffnest du sie an einem unserer Lab-Rechner mit Inkscape. Inkscape unterstützt das SVG-Format am Besten, ggf. solltest du deine Datei vorab in dieses Format konvertieren.
**Hinweis: nur weil einen Datei eine Vektorgrafik ist, heißt das nicht, dass sie direkt laserfertig ist!** Viele Dateien "aus dem Internet" oder auch Exporte von CAD-Software (z.B. FreeCAD) sind Exporte aus anderen Formaten und enthalten problematische Pfade, doppelte Linien o.Ä. Im Abschnitt TODO s.u. wird dies erläutert.
## Standardprofil "rot schneiden, grün markieren, blau ignorieren, Rest gravieren"
Unser Standardprofil trägt, wie die Überschrift schon andeutet, den Namen **"rot schneiden, grün markieren, blau ignorieren, Rest gravieren"**. Sofern die Datei entsprechend angelegt ist, müssen im nächsten Schritt kaum Einstellungen (eigentlich nur die Materialparameter) vorgenommen werden.
Das Profil hat sich in vielen anderen Labs bewährt.
- **rot**: rote Linien (Pfade, Vektoren) werden im Vektormodus mit entsprechend hoher Leistung und angepasster Geschwindigkeit geschnitten. Rastergrafiken werden ignoriert.
- **grün**: grüne Linien werden im Vektormodus mit geringer Leistung und maximaler Geschwindigkeit "angeritzt". Rastergrafiken werden ignoriert.
- **blau**: blaue Elemente (Pfade und Rastergrafiken) werden ignoriert. Das erlaubt das Hinzufügen von Hilfselementen (z.B. zur Positionierung einer Rückseite) oder Kommentaren direkt in der Datei, ohne diese explizit ignorieren zu müssen.
- Rest: alle anderen Elemente (Pfade und Rastergrafiken) werden wie eine Graustufengrafik mit der Standardauflösung graviert bzw. gerastert.
## Datei vorab auf Lasereignung prüfen (insbesondere doppelte bzw. mehrfache Linien vermeiden)
Dateien, die "aus dem Internet" stammen oder auch Exporte technischer Zeichnungen aus gängiger CAD-Software wie [FreeCAD](https://freecad.org) sind oft nicht direkt geeignet zum direkten Laserschneiden. Sie enthalten regelmäßig doppelte Linien und Pfade, nicht ganz verbunde Linien oder unsichtbare Elemente außerhalb des eigentlichen Objekts , die beim Import in Inkscape oder (beim TODO Verweis Erstellen und Abschicken des Jobs) VisiCut Probleme bereiten können.
Es ist daher ratsam, jede solche Datei in Inkscape zu überprüfen.
TODO:
- Linien testweise verschieben, um doppelte Linien zu erkennen
- unsichtbare Elemente mit Objekt-/Ebenenmenüs suchen und entfernen
- Farben auf Standardschema anpassen
## Job in VisiCut öffnen
VisiCut kann zwar direkt manche SVG-Dateien öffnen, unterstützt jedoch nur einen Teil der Merkmale des Formats. Software wie Inkscape nutzt eine Vielzahl von Erweiterungen des SVG-Formats, um Objekte wie Ellipsen, Vielecke oder Texte korrekt darzustellen und die in Inkscape angebotenen Features abspeichern zu können. Um Texte beispielsweise richtig darstellen zu können, müsste VisiCut die zugehörige Schriftart nicht nur öffnen können, diese müsste auch auf dem System korrekt installiert sein.
VisiCut liefert daher ein Inkscape-Plugin mit aus, das als Bindeglied zwischen dem umfangreichen Werkzeug Inskcape und VisiCut, das nur einen Teil der SVG-Spezifikation unterstützt, dient. Das Plugin wandelt zunächst die "Inkscape-SVG"-Datei in eine "einfache" SVG-Datei um, konvertiert alle komplexen Objekte und Texte in einfache Pfade umzuwandeln. Diese Pfade sind dann geometrisch vollständig bestimmt. Da man in VisiCut selbst keinerlei Vorteil daraus zieht, dass die Objekte im Originalzustand geöffnet werden (also nicht in Pfade konvertiert werden), ist dies eine gute Möglichkeit, Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden.
Um eine Datei aus Inkscape heraus in VisiCut zu öffnen, musst du im Menü <kbd>Erweiterungen</kbd> das Untermenü <kbd>Lasercut Path</kbd> (ggf. ähnliche Schreibweise) öffnen. Hier findest du zwei Schaltflächen:
- <kbd>Add to VisiCut</kbd> (deutsch: "zu VisiCut hinzufügen") lädt die Datei zusätzlich zu dem in VisiCut geöffneten Dokument. Dadurch können ggf. mehrere Dateien auf einmal gelasert werden. Sofern VisiCut noch nicht läuft, wird dieses einfach gestartet und die Datei regulär geladen.
- <kbd>Open in VisiCut</kbd> (deutsch: "in VisiCut öffnen") ersetzt das in VisiCut geöffnete Dokument mit der aktuellen Datei. In VisiCut getroffene Laser-Einstellungen werden beibehalten. Sofern VisiCut noch nicht läuft, wird dieses einfach gestartet und die Datei regulär geladen.
**Hinweis: sofern in Inkscape einzelne Objekte ausgewählt sind, werden nur diese an VisiCut geschickt.** Falls nichts ausgewählt ist, wird das gesamte Dokument geladen. Es ist immer eine gute Idee, die Objekte, die zu lasern sind, vor Benutzung der Erweiterung auszuwählen.

44
src/materialien.md Normal file
View File

@ -0,0 +1,44 @@
# Materialien
**Wenn dein Material nicht in der Liste steht, ist es nicht erlaubt!** Viele Kunststoffe sehen ähnlich aus, und Baumärkte haben schon oft falsche Sorten verkauft, weshalb Kunststoff ohne eindeutige Beschriftung nicht gelasert werden darf.
## Erlaubt
- Nicht brennbare Materialien: Metall, Stein, Glas, Keramik
- Dünne Lackschichten auf Metall (*keine Teflonbeschichtungen*)
- erlaubte Kunststoffe (**Material muss entsprechend gekennzeichnet sein, entweder auf der Schutzfolie oder auf der Verpackung!**):
- Acrylglas bzw. "Plexiglas" (PMMA)
- PET und PETG (z.B. Overheadfolie)
- Moosgummi (EVA-Schaum)
- POM (Polyoxymethylen, "Delrin")
- Polyethylen (PE), Polypropylen (PP): Schaumstoffe gehen gut, Platten schlecht laserbar aber trotzdem erlaubt
- Polystyrol (PS) bis 1mm Dicke
- Polycarbonnat (PC) bis 1mm Dicke
- Papier, Pappe, Karton
- Holz (auch Sperrholz, MDF, HDF und ähnliche Werkstoffe, die nur aus Holzfasern und Leim bestehen)
- "trockene" Nahrungsmittel, soweit bekannt, wie bspw. Äpfel (nur gravieren), Butterkeks ohne Schokolade, Brezen, ...
- spezieller Stempelgummi für Laserbearbeitung aus dem FabLab (die meisten stinken extrem, daher keine mitgebrachten!)
- Heißlaminierfolie *nur* wenn sie laut Datenblatt vom Hersteller aus PET und EVA besteht (keine Kaltlaminierfolie, diese enthält oft PVC!)
- Baumwolle (auch Viskose), Leinen
- Bastelfilz, wenn aus Viskose bzw. Viskose-Wolle-Mischung (Wolle stinkt aber beim Lasern)
- Schellack (nur nach Rücksprache mit Betreuern! Verwechslungsgefahr: normale Schallplatten sind **nicht** aus Schellack sondern aus PVC ("Vinyl") und daher **verboten**! Das Material muss zweifelsfrei nachzuweisen sein (Verpackung, Schutzfolie).)
## Verboten
- **Im Zweifelsfall alles, was nicht erlaubt ist!**
- Nicht eindeutig identifizierbare Kunststoffe ("irgendwas durchsichtiges", "hab ich aus dem Baumarkt", ...)
- Spritzendes/stark wässriges Material (z.B. Schokolade)
- Schallplatten aus "Vinyl" (PVC!) (Schellack siehe vorheriges Kapitel)
- ABS, Epoxidharz (GFK, CFK, Platinen), weil es übel stinkt!
- Polystyrol (PS) und Polycarbonat (PC) dicker als 1mm, weil es beim Lasern spritzt und das Gerät übel versaut (ja, wir haben damit Erfahrung!)
- Polyamid (PA), Polyurethan (PU), Textilien mit Nylon-Anteil (PA) oder Elastan-Anteil (PU), NBR-Gummi (Nitrilkautschik) und **alle Stoffe, die gleichzeitig H-, C- und N-Atome (Wasserstoff, Kohlenstoff und Stickstoff) enthalten** (entwickeln **hochgiftige Blausäure** (Cyanwasserstoff, HCN)
- halogenhaltige Kunststoffe wie Polyvinylchlorid (PVC, "Vinyl", "Neopren"), PTFE ("Teflon") und andere PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen): entwickeln **hochgiftige Salz-/Flusssäure**
## Neues Material
Um ein neues Material in die Liste aufzunehmen, frage bitte bei vorstand@fablab-altmuehlfranken.de bzw. bei den Maschinenbetreuern. Die Entscheidung treffen Betreuer:innen mit ausreichendem chemischen Sachverstand in Absprache mit der Arbeitssicherheitsgruppe des FabLabs.
Es wird zuerst geprüft, ob korrosive oder giftige Dämpfe entstehenn. Dann gibt es einen Versuch, ob das Material beim Lasern *nicht* spritzt, fürchterlich stinkt o.ä. Wenn alles passt, wird das Material in die Liste aufgenommen und eine Voreinstellung angelegt.

35
src/technische-daten.md Normal file
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@ -0,0 +1,35 @@
# Technische Daten
## Epilog Zing 24 50W
Die wichtigsten Eckdaten:
- Arbeitsbereich: 610 x 305 mm
- Leistung der Laserröhre: 50 Watt, luftgekühlt
- Art des Lasers: CO<sub>2</sub> (unsichtbare Infrarotstrahlung)
- Integrierter Laserpointer zur Vorschau und Positionierung
- Materialdicke (die in den Laser hineinpasst): 197 mm (7,75 Zoll)
- Air Assist durch externen Kompressor
- Auflösung: 100 bis 1000 DPI, frei wählbar durch Benutzer
- Gesamtgewicht: 64 kg
- Hebegewicht der Auflagefläche: 11,5 kg
- benötigt externe Absaugung mit 595 bis 680 m<sup>3</sup>/h (oder internes Filtersystem), Absauganschluss 102 mm
Weitere Informationen finden sich [beim Hersteller](https://www.epiloglaser.com/de/lasermaschinen/legacy-systeme/zing-16-24/).
## Absaugung Epilog UML 340 (gehört zu Epilog Zing 24)
- Umluftfiltersystem
- Ventilatorenleistung:340 m<sup>3</sup>/h
- Integrierter Kompressor für Air Assist
- Unterdruck: 9600 Pa
- Saug-/Abluftstutzen 100 mm
- Abscheidegrad > 99,997 %
- Vorfilter: Filtermatte >95%
- Hauptfilter: HEPA H14 - 99,995%
- Aktivkohlefilter: 15 kg
- Antriebsart: Dauerläuferturbine
- Schnittstelle für externe Steuerung vorhanden (Spezifikation auf Anfrage)
- Motorleistung: 1,1 kW
- Gewicht: 84 kg

8
src/todo.txt Normal file
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@ -0,0 +1,8 @@
hinwneis: es macht sinn dünne linien im markierenmodus zu lasern weil das rastern ewig dauert
-> regeln: fair use, leute dazwischen lassen etc.
-> regeln: prüfe, ob richtige datei drin ist (hinwnneis auf präfix in visicut)
genndern
querverweise einbauen

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@ -0,0 +1,89 @@
# Was du dir merken musst
Den Inhalt dieses Kapitels musst du immer parat haben. Alles andere kannst du bei Bedarf einfach nachlesen.
## Grundregeln
1. Nur zweifelsfrei geeignnente Materialien verwenden. Du findest die Liste im TODO Link nächsten Abschnitt. Unbekannte oder ungekennzeichnete Materialien dürfen nicht verwendet werden. **Nicht erlaubte Materialien gefährden nicht nur das Gerät, sondern auch deine und unsere Gesundheit!**
1. Grundsätzlich verboten sind (leicht) entzündliche Materialien, Geräte mit Akkus/Batterien oder andere gefährliche Dinge. Ausnahmen sind z.B. Feuerzeuge, die noch nie befüllt worden sind, oder Geräte mit Akkus, wenn der Akku von Metall verdeckt ist.
1. Solange der Laser arbeitet, muss **immer** mindestens ***eine Person direkt beim Lasercutter bleiben und zusehen!***. Es herrscht **Brandgefahr!**
Betreuer im Lab können einzig dann Ausnahmen hiervon gewähren (nur nach Rücksprache!), wenn Materialien bearbeitet werden wie Stein, Metall oder Echtglas (keinesfalls Plexiglas!). Das gilt nur, wenn **alle brennbaren Materialien** aus dem Lasercutter (insbesondere aus dem Wabentisch) entfernt wurden!
Verstöße gegen diese Regel werden sehr ernst genommen.
1. Alle Arbeiten erfolgen in eigener Verantwortung der Benutzer und auf eigenes Risiko. Das FabLab ist nicht haftbar für Beschädigungen irgendeiner Art.
1. Immer den Fokus korrekt setzen! Wenn der Fokus nicht korrekt gesetzt ist, verbreitert sich der Strahl, weswegen die die Laserleistung nicht optimal werden kann. Statt eines möglichst schmalen Schnitts wird eine größere Fläche aufgeheizt, welche durch das umgebende (kalte) Material nicht ausreichend abgekühlt wird.
**Das Setzen des Fokus ist eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes und verhindert darüber hinaus schlechte Ergebnisse!**
1. Nichts schrauben, nichts verstellen!
- Die Maschinenbetreuer stellen das Gerät korrekt ein. Veränderungen dürfen nur sie vornehmen.
- Ausnahme: die Schrauben des Wabentischs dürfen zur Reinigung geöffnet werden. Der Wabentisch selbst darf nur von eingewiesenen Personen komplett entfernt werden.
1. Das Wabengitter ist empfindlich! Keine schweren Objekte ablegen! Maximalbelastung (verteilt auf die Fläche) ist 1 kg.
- Du darfst z.B. Schraubenschlüssel als Beschwerung deiner Platten nutzen, wenn diese verzogen sind. Achte aber bitte auf das Gesamtgewicht.
1. **Im Brandfall ausschließlich(!) mit CO<sub>2</sub>-Löscher löschen,** niemals mit Pulver-, Schaum- oder Wasserlöscher. Im Zweifelsfall Betreuer hinzuziehen. **Bei größeren Feuern direkt die Feuerwehr rufen (Euronotruf 112)!**
- Ein geeigneter Feuerlöscher steht in direkter Nähe zum Gerät. Er ist mit einem Hinweisschild gekennzeichnet. Ein zweiter Löscher ist vorhanden, bitte Betreuer rufen.
- Weitere Informationen in den Abschnitten TODO Flammenbildung und TODO Brandfall.
1. **Keine Magnete** in oder um den Lasercutter verwenden!
Der Lasercutter verwendet Magnete und entsprechende Sensoren, um das korrekte Schließen aller Öffnungen zu überwachen. Nur wenn deren Funktion gegeben ist, funktionieren die Sicherheitseinrichtungen und er ist der entsprechenden Schutzklasse zuzuordnen.
1. *Nur Epilog Zing 24:* Es gibt **keinen** Not-Aus-Schalter. Bei Druck auf <kbd></kbd> fährt der Laser die aktuelle Linie noch zu Ende. Sofortiges Stoppen der Bewegung nur durch Benutzung des Ein-/Ausschalters auf der Rückseite des Geräts.
1. Der Laserkopf muss sich in seiner Ebene komplett frei in alle Richtungen bewegen können, ohne gegen Hindernisse (das Material, Hilfsmittel zum Niederhalten des Materials, etc.) zu stoßen!
1. **Bei Kollision des Laserkopfs sofort Not-Aus und Betreuer rufen!** Das Gerät muss sofort außer Betrieb genommen werden (Netzkabel abziehen und verstauen, Schild anbringen, Maschinenbetreuer informieren). Erst nach Prüfung der Achsen ist eine Wiederinbetriebnahme gestattet. **Auf keinen Fall vorher "zum Testen" wieder einschalten, hoher Sachschaden möglich!**
## Flammenbildung
Eine *kleine* Flamme am Laserpunkt treten manchmal bei brennbaren Materialien auf.
- *bei Epilog Zing 24*: zum Pausieren <kbd></kbd> drücken
Bis zum Anhalten kann es unter Umständen etwas dauern, da der Lasercutter die Linie noch zu Ende fährt!
Um die Flammen zu unterdrücken: Sicherstellenn, dass die Absaugung eingeschaltet ist und *Air Assist* (Kompressor, der Luftschleier um die Linse liegt, kann man mit der Hand unter der X-Achse fühlen; einzuschalten an der Absaugung) eingeschaltet ist.
**Hinweis: Bei manchem Material lässt sich die Flammenbildung nicht vermeiden und ist auch nicht weiter schlimm.** Solange sich die Größe der Flamme auf wenige cm beschränkt (einige cm unterhalb der Linse), ist dies in Ordnung. Im Zweifelsfall Betreuer holen und begutachten lassen.
## Im Brandfall
Bei *größeren* Flammen oder starker Rauchentwickeln **muss das Lasern sofort unterbrochen werden**, da sonst die Optik und/oder Mechanik beschädigt werden!
- **Deckel öffnen!** (Laser wird ausgeschaltet, der Kopf wird weiterfahren)
- **Betreuer rufen!**
- **Letzter Ausweg ist das Löschen mit dem CO<sub>2</sub>-Feuerlöscher!** Kurze Sprühstöße abgeben!
Der Feuerlöscher befindet sich in direkter Nähe zum Lasercutter. Ein weiterer Feuerlöscher findet sich neben dem Schaltschrank an der Haupteingangstür. **Beide Orte sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet!**
- Bei weiterer Eskalation unverzüglich **Feuerwehr rufen und das Lab evakuieren** -- Erstickungsgefahr durch Bildung von giftigen Rauchgasen und Kohlenstoffmonoxid!
## Wieso muss ich immer neben dem Laser stehen bleiben?
![Bild eines ausgebrannnten Lasercutters des FabLab Leuven](images/laser-abgebrannt_fablab_leuven.jpg)
*Bild: Ein ausgebrannter Lasercutter des FabLab Leuven. Der Benutzer meinte, weil die Datei dreimal funktioniert hat, müsse man beim vierten mal nicht mehr dabeibleiben.*
Das HappyLab Wien ist außerdem wegen eines Lasercutters einmal komplett ausgebrannt!
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Alles bis hier musst du auswendig wissen. Den Rest kannst du bei Bedarf nachschauen.
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